BUCHUNGSFORMULAR
Vielen Dank für die verbindliche Buchung für die Teilnahme bei der Regionalen Ausbildungsbörse Bruchsal 2025. Eine Buchungsbestätigung erhalten Sie per Mail. Beachten Sie bitte, dass dies noch keine Teilnahmebestätigung darstellt. Eine Zu- oder Absage erfolgt spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist.
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Bitte kontaktieren Sie Herrn Christian Will unter christian.will@wfg-bruchsal.de oder 07251 93256-11.
* Pflichtfeld
** Bitte beachten Sie, dass sich die genaue Anordnung in der Halle erst nach der Erstellung des Hallenplans ergibt. Dieser wird Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugeschickt.
Teilnahmebedingungen
1) Vorbemerkung
Die Regionale Ausbildungsbörse Bruchsal ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH und der Stadt Bruchsal (nachfolgend als
“Veranstalter” bezeichnet). Die vorliegende Vereinbarung regelt die Ausstellungs- und Sponsoringkonditionen für teilnehmende Firmen und Behörden (nachfolgend als “Teilnehmer”
bezeichnet). Weiterführende Informationen und Kontakte finden sich auf der Event-Website www.sprungbrett-ausbildung.de/events.
2) Anmeldung und Zulassung
Das vollständig ausgefüllte Buchungsformular ist bis spätestens 25. Januar 2025 einzureichen. Anmeldungen, die nach dieser Frist oder auf anderem Wege (bspw. per Telefon oder Mail) abgegeben werden, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe des Buchungsformulars bucht der Teilnehmer verbindlich das von ihm ausgewählte Beteiligungsmodell und erkennt die Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Eine nachträgliche einseitige Stornierung durch den Teilnehmer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Informationsbroschüre, um mehr über die Leistungen der einzelnen Beteiligungsmodelle zu erfahren. In allen Beteiligungsmodellen sind ein Tisch und Stromanschluss enthalten.
Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach form- und fristgerechter Abgabe des Buchungsformulars eine Eingangsbestätigung in Textform (E-Mail). Diese stellt noch keine verbindliche Teilnahmezusage durch den Veranstalter dar. Die verbindliche Teilnahmezusage, ebenfalls in Textform (E-Mail), wird spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist erteilt. Die Anzahl der Basis- und Sponsoringplätze ist begrenzt. Daher behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Auswahl der Teilnehmer nach eigenem Ermessen vorzunehmen und somit ggf. auch dann eine Absage zu erteilen, wenn das Buchungsformular form- und fristgerecht eingereicht wurde. Etwaige Kosten des Teilnehmers für bereits geleistete oder beauftragte Arbeiten werden in diesem Fall vom Veranstalter nicht erstattet.
3) Standvergabe und Bestimmungen
3.1) Standvergabe
Die Ausstellungsplätze werden vom Veranstalter zugeteilt. Die Größe der gesamten Ausstellungsfläche ist begrenzt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standplatzierung besteht
nicht, Platzierungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt, sind aber nicht verbindlich. Der Teilnehmer erhält rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Hallenplan, dem er seine Platzierung und Standnummer entnehmen kann.
3.2) Standaufbau und -abbau
Der Aufbau der Stände kann frühestens am Freitag, 04. April 2025, 14 Uhr beginnen und muss an dem Tag bis 19.00 Uhr abgeschlossen sein. Alternativ kann der Aufbau am Veranstaltungstag von 08.00 - 09.45 Uhr erfolgen.. Die Begrenzung der gebuchten Fläche ist zwingend einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Buchung, den von ihm beim Auf- und Abbau verursachten Müll innerhalb des Auf und Abbauzeitraums eigenständig vom Veranstaltungsort zu entfernen und zu entsorgen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer am Samstag, 05. April 2025, von 10.00 bis 14.00 Uhr personell besetzt zu halten und vor Veranstaltungsende weder ganz noch teilweise zu räumen. Der Beginn des Abbaus ist frühestens ab 14.05 Uhr möglich und muss bis 15.30 Uhr desselben Tages abgeschlossen sein, da im Anschluss eine Abendveranstaltung aufgebaut werden muss. Falls Reinigungs- oder Aufräumarbeiten durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen notwendig werden, werden diese dem Verursacher in Rechnung gestellt.
4) Werbung, Veranstaltungen und Aktionen auf dem Stand
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, vorzunehmen. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Benutzung seines
Firmennamens, seines Firmenlogos sowie andere Werbemaßnahmen markenrechtlich, firmenrechtlich und urheber- sowie wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig sind.
5) Datenschutz – und verarbeitung
Der Veranstalter erhebt Ihre Daten zum Zweck der Standbuchung auf der Regionalen Ausbildungsbörse am 05. April 2025. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung der Standbuchung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b), f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich
sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
6) Urheber- und Presserecht an Foto- und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung, insbesondere in Hinblick auf Urheber - und Presserecht und das “Recht am eigenen Bild” für Veröffentlichungen durch
den Veranstalter oder Dritte zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist bei allen veröffentlichten Bild- oder Videobeiträgen zur Regionalen Ausbildungsbörse am 05. April 2025 die Autorenschaft anzugeben.
7) Zahlungsbedingungen
Nach Durchführung der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Kosten für das gebuchte Beteiligungsmodell sowie eventuell zusätzlich gebuchte Leistungen; der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tage nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Teilnehmer ist zur Entrichtung der Miete und der zusätzlich gebuchten Leistungen auch dann verpflichtet, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen, also aus Gründen, die in seinen Risikobereich fallen, Leistungen ganz oder teilweise nicht in Gebrauch nehmen kann. Dies gilt auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Wenn die Durchführung der Veranstaltung in Präsenz aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, nicht möglich ist, bildet der Veranstalter die gebuchten Leistungen in einer digitalen Veranstaltung adäquat ab. Eine Stornierung und eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen, der Veranstalter erstattet jedoch 20 % der bereits geleisteten Zahlungen an den Teilnehmer zurück.
8) Haftung
8.1) Haftung des Veranstalters
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen Verlust oder Beschädigungen von am Stand eingebrachten Gegenständen sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Veranstalters, ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters – ausgenommen in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingend angeordneter Haftung – auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag und der Höhe nach ist auf das Doppelte der Gebühr beschränkt, der für das vom Teilnehmer gebuchte Beteiligungsmodell anfällt.
8.2) Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer erhält den Standplatz bzw. die Ausstellungsfläche in einem fehlerfreien, für die geplante Verwendung in vollem Umfang geeignetem Zustand. Etwaige Beeinträchtigungen oder Beschädigungen sind vom Teilnehmer vor Standaufbau dem Veranstalter mitzuteilen und geeignet zu dokumentieren (Foto). Eine nachträgliche Geltendmachung vorhandener Schäden oder Beeinträchtigungen ist nicht möglich. Der Teilnehmer haftet bei schuldhaftem Verhalten für alle Beschädigungen seines Standplatzes/seiner Ausstellungsfläche. Dem Teilnehmer wird empfohlen, sein Risiko selbst über eine Versicherung (bspw. erweiterte Betriebshaftpflicht) abzudecken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Hausordnung und die AVB (Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen) der Sporthalle Bruchsal.
9) Behördliche Bestimmungen
Sämtliche Gänge im Ausstellungsbereich müssen aufgrund von Sicherheitsvorschriften in voller Breite freigehalten werden. Die Einrichtung der Stände darf nicht über die Begrenzungsmarkierung des Standes hinausgehen